Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse warten möchten oder Kosten gar nicht erst übernommen werden. Somit würde in diesem Fall der Start in eine Therapie nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenertattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.
Sofern Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Versicherungen abschließen möchten (wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung).
Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.
Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.