Psychotherapie an der Lenne

Praxisgemeinschaft Letmathe

Gesetzlich versichert

In unserer Praxis ist die Psychotherapie für gesetzlich Versicherte möglich. Dabei rechnen wir direkt über Ihre Versichertenkarte mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wie ist dazu der Ablauf? Im weiteren Verlauf haben wir die Schritte genauer beschrieben. Zur Verständlichkeit haben wir diese Schritte auch noch einmal in einer Abbildung aufbereitet. Sollten Sie dennoch Fragen oder Unklarheiten haben, sprechen Sie uns gerne an.

Sprechstunde
Die Sprech­stunde ist keine Therapie, kann aber den Weg dorthin ebnen. Sie ist ab April 2018 Voraus­setzung dafür, dass Versicherte eine Psycho­therapie oder Akutbe­hand­lung erhalten.

Ein Sprech­stunden­termin dauert regulär 25 Minuten. Um eine Akutbehandlung oder die probatorischen Sitzungen (lesen Sie jeweils weiter unten) aufnehmen zu dürfen, bedarf es 50 Minuten durchgeführter Sprechstunde. Sechs solcher Termine können Versicherte pro Therapeut wahr­nehmen, Kinder und Jugend­liche bis zu zehn.

Diese Sprechstunde können Sie bei uns, aber auch bei allen anderen Therapeuten auf Terminanfrage absolvieren. Zudem finden Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bzw. der Servicestelle Ihres jeweiligen Wohnortes einen Psychotherapeuten oder -therapeutin mit zeitnahen Terminen für eine Sprechstunde.

Die Sprechstunde dient der Abklärung, welche weitere Versorgung für Ihr Anliegen das passende ist. Nach der Sprechstunde erhalten Sie ggf. einen Nachweis, den Sie zum Start einer Therapie bitte mitbringen.

Ein Termin zu einer Sprechstunde in einer Praxis bedeutet leider nicht, dass Sie automatisch einen Platz für eine Therapie in dieser Praxis erhalten. Eine Sprechstunde ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Angebot, dass Sie in einer Praxis wahrnehmen, um zunächst den Bedarf an Psychotherapie zu klären. Aus dieser Sprechstunde ergeben sich die nächsten mögliche Schritte.

Akutbehandlung
Den Patienten, die in einer schweren psychischen Krise stecken und eine ambulante Betreuung benötigen, können über die Akutbehandlung­ bis zu zwölf Therapie­stunden angeboten werden– ohne Antrag bei der Kasse. Voraussetzung ist die Feststellung des Bedarfs für Akutbehandlung in der Sprechstunde. Offene Akut-Plätze können Versicherte selbst oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bzw. der Servicestelle des jeweiligen Wohnortes suchen.

Probatorik bzw. Probesitzungen
Einer Sprech­stunde oder Akut­hilfe kann eine umfassende Psycho­therapie folgen. Bevor diese jedoch beantragt wird, dienen mindestens zwei bis maximal vier Probesitzungen (bei Kinder und Jugendliche bis zu sechs Sitzungen) je 50 Minuten dazu, Ihnen die Möglichkeit zu bieten zu prüfen, ob Sie und der Therapeut bzw. die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse zu sammeln. 

Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeuten beantragt. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen Kurzzeittherapie und Langzeittherapie. Es wird jeweils individuell orientiert an Ihrem persönlichen Anliegen entschieden, ob zunächst eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt wird.

  • Kurzzeittherapie: Besteht aus maximal 24 Sitzungen je 50 Minuten. Der Umfang von 24 Sitzungen wird durch die Krankenkasse gestaffelt mit 2 x 12 Sitzungen auf Antrag durch die Therapeutin bzw. den Therapeuten bewilligt.
  • Langzeittherapie: Besteht aus 60 Sitzungen je 50 Minuten und kann auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag fortgeführt werden. Die Sitzungen einer durchgeführten Kurzzeittherapie sind in diesem Kontingent enthalten. 

Ihr Kontakt zu uns

Praxisgemeinschaft Letmathe

Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie uns!

Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder Bedenken? Sind Sie sich nicht sicher, ob eine psychotherapeutische Behandlung das richtige für Sie ist? Wie erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten? Schreiben Sie uns einfach eine Email und wir melden uns schnellstmöglich zurück.