Psychotherapie an der Lenne

Praxisgemeinschaft Letmathe

Privat, Beihilfe & Heilfürsorge

In unserer Praxis ist die Psychotherapie für privat Versicherte, sowie Angehörige der Beihilfe bzw. Heilfürsorge möglich. 

Wie ist dazu der Ablauf? Im weiteren Verlauf haben wir die Schritte genauer beschrieben. Zur Verständlichkeit haben wir diese Schritte auch noch einmal in einer Abbildung aufbereitet. Sollten Sie dennoch Fragen oder Unklarheiten haben, sprechen Sie uns gerne an.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie  i.d.R. problemlos. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.

Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin von uns ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen und eine Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen. Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und der Therapeut bzw. die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln. 

Erkundigen Sie sich am Besten zuvor schon bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen ist die Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung möglich. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. 

Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeuten beantragt. In der Regel erhalten wir für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden. 

Beihilfe

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin von uns ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen und eine Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen. Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und der Therapeut bzw. die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln. 

In diesen Sitzungen geben Sie die von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle angeforderten Unterlagen ab, damit der Therapeut oder die Therapeutin die Therapie beantragen kann. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung, welche Sie dann bei Beihilfe bzw. privaten Versicherung einreichen.  

Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeuten beantragt. In der Regel erhalten wir für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden. 

Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.

Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie dürfen aber auch per Überweisung des Truppenarztes bei einem niedergelassenen Psychotherapeut die Therapie durchführen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. 

Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin von uns ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen und eine Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen. Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und der Therapeut bzw. die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln. 

Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei der entsprechenden Heilfürsorgestelle durch uns Psychotherapeuten beantragt. In der Regel erhalten wir zunächst 25 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können um weitere 25 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden. 

Ihr Kontakt zu uns

Praxisgemeinschaft Letmathe

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Haben Sie noch Fragen zu unseren Behandlungsschwerpunkten oder dem Ablauf? Gerne beantworten wir Ihre Anfragen per Mail oder am Telefon. Oder möchten Sie uns bei einem unverbindlichen Erstgespräch direkt kennenlernen? Dann kontaktieren Sie uns.